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Verfassungsklage gegen Gentechnikgesetz abgelehnt
Originalmeldung von Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.
Original-URL: http://www.bdp-online.de
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BDP fordert umfassende politische Lösungen
Bonn, 24. November 2010. Bereits 2004 hatte das Land Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das nationale Gentechnikgesetz (GenTG) geklagt, da seiner Ansicht nach die gesetzlichen Auflagen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) einseitig und unverhältnismäßig zu Lasten der Nutzer der Grünen Gentechnik gehen. Heute hat das Gericht in Karlsruhe die Klage zurückgewiesen und das Gesetz in allen Kritikpunkten für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) begrüßt, dass in dieser Frage nun endlich Klarheit herrscht und fühlt sich in seiner Argumentation hinsichtlich negativer Auswirkungen für die Praxis gestärkt. Der BDP hatte sowohl im Gesetzgebungsverfahren als auch im Klageverfahren die Kritik am Standortregister und den Haftungsregelungen unterstützt. Die Erfahrungen in der wissenschaftlichen, unternehmerischen und landwirtschaftlichen Praxis haben gezeigt, dass das flurstückgenaue Standortregister eben nicht nur für Überwachung und Koexistenzplanungen genutzt, sondern vor allem von zerstörungsbereiten Gentechnikgegnern missbraucht wird. Die daraus resultierende Verarmung gerade auf dem Gebiet der experimentellen Freisetzung hat den Wissenschaftsstandort Deutschland empfindlich getroffen.
Die Einschränkung der Wissenschafts- und Berufsfreiheit wurde vom Bundesverfassungsgericht in der Urteilsbegründung mehrfach bestätigt. Aufgrund einer Abwägung möglicher Auswirkungen hielt das Gericht diese aber für verhältnismäßig. "Nachdem rechtlich die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes festgestellt wurde, liegt es nun an der Politik, für eine ausgewogene Anwendung in der Praxis zu sorgen", kommentiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP das Urteil. Insbesondere die geltende Nulltoleranz für GVO-Spuren in Saatgut stellt ein bedeutendes Risiko für Züchtungsunternehmen, Händler und Landwirte dar. "Um handlungsfähig zu bleiben, braucht die Branche endlich Schwellenwerte nicht nur für Futtermittel, sondern ebenso für Lebensmittel und Saatgut", fordert Schäfer."
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Elvira Phiesel
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BDP - Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.
Kaufmannstr. 71-73
53115 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 / 98 58 1-10
Telefax: +49 (0) 228 / 98 58 1-19
E-Mail: bdp@bdp-online.de
www.bdp-online.de
Bonn, 24. November 2010. Bereits 2004 hatte das Land Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das nationale Gentechnikgesetz (GenTG) geklagt, da seiner Ansicht nach die gesetzlichen Auflagen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) einseitig und unverhältnismäßig zu Lasten der Nutzer der Grünen Gentechnik gehen. Heute hat das Gericht in Karlsruhe die Klage zurückgewiesen und das Gesetz in allen Kritikpunkten für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) begrüßt, dass in dieser Frage nun endlich Klarheit herrscht und fühlt sich in seiner Argumentation hinsichtlich negativer Auswirkungen für die Praxis gestärkt. Der BDP hatte sowohl im Gesetzgebungsverfahren als auch im Klageverfahren die Kritik am Standortregister und den Haftungsregelungen unterstützt. Die Erfahrungen in der wissenschaftlichen, unternehmerischen und landwirtschaftlichen Praxis haben gezeigt, dass das flurstückgenaue Standortregister eben nicht nur für Überwachung und Koexistenzplanungen genutzt, sondern vor allem von zerstörungsbereiten Gentechnikgegnern missbraucht wird. Die daraus resultierende Verarmung gerade auf dem Gebiet der experimentellen Freisetzung hat den Wissenschaftsstandort Deutschland empfindlich getroffen.
Die Einschränkung der Wissenschafts- und Berufsfreiheit wurde vom Bundesverfassungsgericht in der Urteilsbegründung mehrfach bestätigt. Aufgrund einer Abwägung möglicher Auswirkungen hielt das Gericht diese aber für verhältnismäßig. "Nachdem rechtlich die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes festgestellt wurde, liegt es nun an der Politik, für eine ausgewogene Anwendung in der Praxis zu sorgen", kommentiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP das Urteil. Insbesondere die geltende Nulltoleranz für GVO-Spuren in Saatgut stellt ein bedeutendes Risiko für Züchtungsunternehmen, Händler und Landwirte dar. "Um handlungsfähig zu bleiben, braucht die Branche endlich Schwellenwerte nicht nur für Futtermittel, sondern ebenso für Lebensmittel und Saatgut", fordert Schäfer."
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Elvira Phiesel
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