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Verbrauchertäuschung durch geltende Kennzeichnungsvorschriften

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Originalmeldung von Kerstin Mönch, Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.
Original-URL: www.bdp-online.de
Die Auseinandersetzung um die "richtige" Kennzeichnung der Grünen Gentechnik erhält neue Nahrung durch eine Studie zur Verwendung gentechnischer Verfahren bei der Lebensmittelproduktion.
Neue Studie bestätigt: Produkte „ohne Gentechnik“ nicht automatisch gentechnikfrei

Bonn, 8. Oktober 2010. Eine aktuell veröffentlichte Studie zur Verwendung gentechnischer Verfahren bei der Lebensmittelherstellung und deren Kennzeichnung kommt zu dem Ergebnis, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen irreführend sind und Verbrauchertäuschung zulassen. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) sieht sich daher in seiner Kritik an der nationalen „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung bestätigt.
Gestern hat Prof. Stefan Leible, Direktor der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Lebensmittelrecht seine Studie auf dem Herbstsymposium zu „Lebensmittelrecht zwischen Ethik und Technik“ an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg vorgestellt. Danach sichern die Kennzeichnungsvorschriften für Gentechnikanwendung im Lebensmittelbereich nicht die gesetzlich vorgesehene Wahlfreiheit des Verbrauchers bei seinen Kaufentscheidungen. Im Gegenteil: Sowohl die europäischen Vorgaben wie auch die nationale „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung ermöglichen ausdrücklich eine gesetzliche Verbrauchertäuschung. Bestimmte gentechnische Anwendungen wie der Einsatz mit Hilfe von Gentechnik erzeugter Zusatzstoffe oder Arzneimittel lösen z. B. gar keine Kennzeichnungspflicht aus. Zusätzlich lassen viele Ausnahmeregelungen zu, dass trotz Einsatzes von Gentechnik eine Kennzeichnung nicht verpflichtend ist. „Mit der nationalen „ohne Gentechnik“-Kennzeichnung wird die Illusion einer gentechnikfreien Wirklichkeit geweckt, die es so schon lange nicht mehr gibt“ kommentiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, BDP-Geschäftsführer, die Studie. Auch europäische Lebensmittel kommen bereits auf vielfältige Weise mit Gentechnik in Berührung, ohne dass dies eine Kennzeichnung auslöst: Zur Verbesserung der Tiergesundheit und Futtermittelqualität werden mit Hilfe von Gentechnik hergestellte Medikamente und Zusatzstoffe verwendet, zur Optimierung von Verarbeitungsprozessen und Produkteigenschaften mit Hilfe von Gentechnik hergestellte Enzyme und Aromen eingesetzt. Ein Großteil der Futtermittel, aus denen unsere tierischen Produkte gewonnen werden, werden aus Ländern importiert, in denen Millionen Landwirte auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen setzen.

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.:
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) mit Sitz in Bonn und Berlin ist die berufs-ständische Vertretung der rund 130 deutschen Pflanzenzuchtunternehmen und Saatenhändler aus den Bereichen Landwirtschaft, Gemüse und Zierpflanzen. Mit einer F&E-Quote (Forschung & Entwick-lung) von 16,1 Prozent gehört die Pflanzenzüchtung zu den innovativsten Branchen in Deutschland. Rund 12.000 Beschäftigte finden in ihr einen Arbeitsplatz und legen mit ihrer Tätigkeit die Basis für eine erfolgreiche Landwirtschaft und die darauf folgenden Stufen der Wertschöpfungskette. Kontakt: Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. Kerstin Mönch Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn Tel. 02 28/9 85 81-30, Fax -19
kmoench@bdp-online.de