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Urteil im Gen-Honig-Streit
Originalmeldung von (dpa), Bild
Original-URL: http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/urteil-im-genhonigstreit--rueckschlag-fuer-23377896.bild.html
Original-URL: http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/urteil-im-genhonigstreit--rueckschlag-fuer-23377896.bild.html
http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM_monsanto_20122803.pdf
Siehe auch den Kommentar von Christel Happach-Kasan MdB (FDP):
Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist eine Etappe imRechtsstreit eines bayerischen Imkers gegen den Freistaat Bayern. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sich damit beschäftigen wird. Die derzeitige rechtliche Gesamtsituation im Bereich der Grünen Gentechnik ist für alle Beteiligten weiterhin unbefriedigend.
Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes:
Siehe auch den Kommentar von Christel Happach-Kasan MdB (FDP):
Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist eine Etappe imRechtsstreit eines bayerischen Imkers gegen den Freistaat Bayern. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sich damit beschäftigen wird. Die derzeitige rechtliche Gesamtsituation im Bereich der Grünen Gentechnik ist für alle Beteiligten weiterhin unbefriedigend.
Die Züchtung mithilfe gentechnischer Methoden ist weltweit etabliert, unterstützt Kleinbauern, hilft, Pflanzenschutzmittel einzusparen. Die wissenschaftlichen Institutionen auf EU- wie auf nationaler Ebene haben die Sicherheit der Methode bestätigt. Dennoch stoßen diese Pflanzen auf die Skepsis der Verbraucherinnen und Verbraucher. Aufgrund der Initiative eines bayerischen Imkers hat der Europäische Gerichtshof durch einen Bruch mit der bisherigen Rechtsauffassung festgelegt, dass Pollen im Honig eine Zutat seien. Damit unterliegt Honig, der Spuren von GVO-Pollen enthält, der Kennzeichnungsverordnung. Es werden dadurch kostspielige Analysen erforderlich. Der Imker hat seinen Kollegen weltweit einen Bärendienst erwiesen, denn diesem hohen finanziellen Aufwand steht keinerlei Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber. Honig ist ein Premiumprodukt, Spuren von GVO-Pollen beeinträchtigen seine Qualität nicht. Für die FDP ist es vorrangiges Ziel, nach dem EuGH-Urteil für Rechtssicherheit zu sorgen.
Quelle: www.happach-kasan.de
:Quelle: www.happach-kasan.de