Das Forum Grüne Vernunft


FGV Online Petition

Rettet die Kinder! Jetzt unterzeichnen!


Gentechnik ist Alltag

Hier erfahren Sie mehr über unsere Aktivitäten.


Über uns

Das Forum Grüne Vernunft
Ist eine Initiative von Privatpersonen, die offensiv über die Grüne Gentechnik informieren will. Unser Ziel ist es, ...


Mitmachen

Wir wollen mithelfen, dass die Chancen dieser Technologie auch in Deutschland genutzt werden können. Auch sie können mithelfen. Machen Sie mit bei unserem offensiven Netzwerk „Aktiv für die Gentechnik“.

Spenden

Hier haben Sie die Möglichkeit, uns mit einer Spende zu unterstützen.

Urteil im Gen-Honig-Streit

warning: date(): It is not safe to rely on the system's timezone settings. You are *required* to use the date.timezone setting or the date_default_timezone_set() function. In case you used any of those methods and you are still getting this warning, you most likely misspelled the timezone identifier. We selected the timezone 'UTC' for now, but please set date.timezone to select your timezone. in /var/www/html/themes/theme368/node-simplenews.tpl.php on line 153.
Bayerische Imker haben keinen Anspruch auf staatlichen Schutz gegen gentechnisch veränderte Pflanzen.
Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes: http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM_monsanto_20122803.pdf

Siehe auch den Kommentar von Christel Happach-Kasan MdB (FDP):
Das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist eine Etappe imRechtsstreit eines bayerischen Imkers gegen den Freistaat Bayern. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sich damit beschäftigen wird. Die derzeitige rechtliche Gesamtsituation im Bereich der Grünen Gentechnik ist für alle Beteiligten weiterhin unbefriedigend.
 
Die Züchtung mithilfe gentechnischer Methoden ist weltweit etabliert, unterstützt Kleinbauern, hilft, Pflanzenschutzmittel einzusparen. Die wissenschaftlichen Institutionen auf EU- wie auf nationaler Ebene haben die Sicherheit der Methode bestätigt. Dennoch stoßen diese Pflanzen auf die Skepsis der Verbraucherinnen und Verbraucher. Aufgrund der Initiative eines bayerischen Imkers hat der Europäische Gerichtshof durch einen Bruch mit der bisherigen Rechtsauffassung festgelegt, dass Pollen im Honig eine Zutat seien. Damit unterliegt Honig, der Spuren von GVO-Pollen enthält, der Kennzeichnungsverordnung. Es werden dadurch kostspielige Analysen erforderlich. Der Imker hat seinen Kollegen weltweit einen Bärendienst erwiesen, denn diesem hohen finanziellen Aufwand steht keinerlei Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber. Honig ist ein Premiumprodukt, Spuren von GVO-Pollen beeinträchtigen seine Qualität nicht. Für die FDP ist es vorrangiges Ziel, nach dem EuGH-Urteil für Rechtssicherheit zu sorgen. 
Quelle: www.happach-kasan.de
: