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Seminar: Update Gentechnikrecht
Originalmeldung von AdvoGenConsult (AGCT)
Original-URL: http://www.advogenconsult.de
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Das Gentechnikgesetz regelt seit 1990 die Zulassung gentechnischer Anlagen und Tätigkeiten. Verschiedene Novellen haben zu zahlreichen Verfahrenserleichterungen geführt, die Unterschiede bei der Rechtssicherheit nach sich ziehen. Unverändert muss der Projektleiter die Zulassung der Anlagen oder Tätigkeiten beantragen und der Beauftragte für die Biologische Sicherheit den Betreiber beraten. Dies obwohl ihre Teilnahme am so genannten Projektleiterkurs möglicherweise schon bis zu 20 Jahren zurückliegt.
Der Kurs „Update Gentechnikrecht“ bietet hier Hilfe. Im Rahmen dieses Auffrischungskurses sollen die Unterschiede der Zulassungsverfahren dargestellt werden. Zudem wird Ihre Verantwortung für eine gentechnische Anlage betrachtet, da das Gentechnikgesetz die Verantwortlichkeit nicht an den Professor, den Kanzler oder die GmbH knüpft, sondern nur die Begriffe des Betreibers, des Beauftragten für die Biologische Sicherheit und des Projektleiters kennt. Dabei tragen Sie Verantwortung, wenn diese ordnungsgemäß auf Sie übertragen worden ist. Ferner wird Bezug genommen auf neue Aspekte der Sicherheitseinstufung von Vektoren unter besonderer Berücksichtigung viraler Gentransfermethoden sowie immer wiederkehrender Fragen im Rahmen der Überwachung gentechnischer Anlagen. Unter haftungsrechtlichen Aspekten wird der Frage nachgegangen, ob Sie von den vom Gesetzgeber angestrebten Verfahrenserleichterungen in der Praxis tatsächlich profitieren.
Zum Auffrischungskurs laden wir herzlich ein!
Dr. Kirsten Bender, AGCT
Dr. Petra Kauch, AGCT
Referent zum Schwerpunktthema:
Prof. Dr. Heiner Schaal, Universität Düsseldorf, Institut für Virologie
Der Kurs „Update Gentechnikrecht“ bietet hier Hilfe. Im Rahmen dieses Auffrischungskurses sollen die Unterschiede der Zulassungsverfahren dargestellt werden. Zudem wird Ihre Verantwortung für eine gentechnische Anlage betrachtet, da das Gentechnikgesetz die Verantwortlichkeit nicht an den Professor, den Kanzler oder die GmbH knüpft, sondern nur die Begriffe des Betreibers, des Beauftragten für die Biologische Sicherheit und des Projektleiters kennt. Dabei tragen Sie Verantwortung, wenn diese ordnungsgemäß auf Sie übertragen worden ist. Ferner wird Bezug genommen auf neue Aspekte der Sicherheitseinstufung von Vektoren unter besonderer Berücksichtigung viraler Gentransfermethoden sowie immer wiederkehrender Fragen im Rahmen der Überwachung gentechnischer Anlagen. Unter haftungsrechtlichen Aspekten wird der Frage nachgegangen, ob Sie von den vom Gesetzgeber angestrebten Verfahrenserleichterungen in der Praxis tatsächlich profitieren.
Zum Auffrischungskurs laden wir herzlich ein!
Dr. Kirsten Bender, AGCT
Dr. Petra Kauch, AGCT
Referent zum Schwerpunktthema:
Prof. Dr. Heiner Schaal, Universität Düsseldorf, Institut für Virologie