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Keine Schnellschüsse nach dem nach dem Honigurteil, Verbraucher nicht verunsichern
Original-URL: http://www.happach-kasan.de
Zum Bericht der Bundesregierung auf Antrag der Koalitionsfraktionen im
Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über
die aktuellen Auswirkungen des EuGH-Urteils zu GVO-Pollen im Honig erklärt
die Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion,
Christel HAPPACH-KASAN:
Berlin, den 30.9.2011: Nach dem Urteil des EuGH gilt es für Rechtssicherheit
bei Imkern, Wirtschaft, Verbrauchern und Behörden zu sorgen. Die vollkommen
neue Auslegung der EU-Vorschriften im Bereich des Honigs darf kein Chaos
verursachen. Die FDP unterstützt daher die Bemühungen der Bundesregierung,
ein bundesweit einheitliches Vorgehen anzustreben. Es müssen im Interesse
von Handel und Verbraucher praktikable Lösungen gefunden werden.
Ein nachgewiesen unbedenklicher Bestandteil eines Lebensmittels darf nicht
zu einem faktischen Verbot des Lebensmittels führen. Das ist weder aus
ökonomischen noch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Es steht zu
befürchten, dass das Honigurteil unter anderem eine Analytik von Honig
befördert. Damit werden Kosten in zweistelliger Millionenhöhe verursacht,
die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern bezahlt werden müssen. Diesen
Kosten steht kein Nutzen gegenüber. Weiterhin werden von dem Urteil
insbesondere viele Imkereiprojekte von Fair Trade in Entwicklungsländern
betroffen sein. In vielen Ländern der Welt, insbesondere in Südamerika,
werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, die keine Zulassung in der
EU besitzen.
Das Urteil macht Pollen im Honig zu einer Zutat, obwohl Honig nach der
Honigverordnung überhaupt keine Zutaten enthalten darf. Dies zeigt: Die
einschlägigen Regelungen sind unklar und müssen endlich auf eine
wissenschaftliche Basis gestellt werden. Die gesamte Gesetzgebung zu
gentechnisch veränderten Lebensmitteln muss auf den Prüfstand. Politisch
motivierte Regelungen wie die Nulltoleranz sollten zügig ersetzt werden. Das
Urteil ist derzeit nicht umsetzbar, da derzeitige Analysemethoden den
geforderten quantitativen Nachweis für zugelassene GVO nicht ermöglichen.
Honig ist ein Premiumprodukt. Er hat einen Gehalt von etwa 0,5 Prozent
Pollen, der in der Regel von vielen verschiedenen Pflanzen stammt. Pollen
ist natürlicher Bestandteil von Honig und beeinträchtigt seine Qualität
nicht, ganz unabhängig davon, ob er von Wildpflanzen oder von gv-Pflanzen
stammt.
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Christopher Hauss
Pressereferent
Büro Dr. Christel Happach-Kasan, MdB
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