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Karlsruhe gehorcht dem nachhaltigen Vorsorgeprinzip
Original-URL: http://www.novo-argumente.com/magazin.php/novo_notizen/artikel/000758
Am Mittwoch, den 24.11.2010, bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des deutschen Gentechnikgesetzes. Es folgt damit dem misslichen Trend, spekulative Angstszenarien wichtiger zu nehmen als reale Chancen, die Erfindergeist und Technologien bieten: ein Dämpfer, aber nicht nur für Sachsen-Anhalt.
Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, das Land Sachsen-Anhalt hätte das Bundesverfassungsgericht (BVG) nicht um Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Gentechnikgesetzes (GenTG) gebeten, sondern zunächst eine politische Initiative gestartet, um naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und die sich hieraus erschließenden Anwendungschancen als zentrale geistige Ressourcen unseres Gemeinwesens unter den Schutz der Verfassung stellen zu lassen. Karlsruhe hat diese Ressource...