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Gruene Gentechnik: Schwarz-Gelb verspielt Chancen in Brüssel

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Die SPD-Bundestagsfraktion kritisiert das Votum der Regierungskoalition gegen nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen.
Anlaesslich der Antwort der Bundesregierung auf die SPD-Anfrage zu den Moeglichkeiten nationaler Anbauverbote fuer gentechnisch veraenderte Pflanzen erklaert die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Vorschlaege der EU-Kommission zur Regelung des Anbaus gentechnisch veraenderter Pflanzen sorgfaeltig zu pruefen und im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Landwirte, der Imker und der gesamten gentechnikfreien Wirtschaft zu nutzen. Ziel muss es sein, Verunreinigungen durch gentechnisch veraenderte Organismen (GVO) zu verhindern und die gentechnikfreie Lebensmittelproduktion zu sichern. Die Erweiterung der Moeglichkeiten fuer Anbauverbote, Anbaubeschraenkungen und die Absicherung der gentechnikfreien Regionen sind dabei wichtige Instrumente.

Die Bundesregierung hat sich jedoch vorzeitig in Bruessel festgelegt: Ohne Verhandlungsbereitschaft und ohne das Ergebnis der Pruefung auf EU-Ebene abzuwarten hat sie die Vorschlaege der EU-Kommission abgelehnt.

Schwarz-Gelb bereitet den Durchmarsch der Gruenen Gentechnik vor. Auch von der kritischen Haltung der CSU in Bayern gegenueber Gentechnik und ihrer Unterstuetzung fuer die gentechnikfreien Regionen ist nichts uebrig geblieben: Weiterhin sollen die gentechnikfreien Regionen in Deutschland in rechtlicher Unsicherheit belassen werden. Die Moeglichkeiten, die die aktuellen Vorschlaege der EU-Kommission fuer eine bessere Absicherung dieser Regionen bieten, sollen laut Auskunft der Bundesregierung nicht genutzt werden.

Die neuen Empfehlungen der EU-Kommission zur Koexistenz ermoeglichen den Mitgliedstaaten, weite Bereiche ihrer Hoheitsgebiete unter bestimmten wirtschaftlichen und natuerlichen Bedingungen vom Anbau von gentechnisch veraenderten Pflanzen (GVO) auszunehmen. Zudem wurde eine Erweiterung der Freisetzungsrichtlinie vorgeschlagen, die den Mitgliedsstaaten die Freiheit einraeumen soll, eigenstaendig den Anbau von EU-weit zugelassenen GVO komplett zu untersagen oder zu beschraenken.


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