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Gentechnikverbot auf Kirchenacker

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Originalmeldung von Norbert Göckener, Kirchensite.de | Bistum Münster
Original-URL: http://kirchensite.de/aktuelles/bistum-aktuell/bistum-aktuell-news/datum/2010/08/18/gentechnikverbot-auf-kirchenacker/
Das Generalvikariat Münster hat neue Musterpachtverträge vorgelegt. GVO-Anbau auf Kirchenland soll es der "Schöpfung" wegen nicht geben.
Bistum. Auf kirchlichen Flächen soll es keine genveränderten Pflanzen geben. Das sehen die Musterverträge für den Abschluss landwirtschaftlicher Pachtverträge des Bischöflichen Generalvikariats in Münster neuerdings vor. Nach Auskunft von Justiziar Engelbert Honkomp will die bischöfliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde den örtlichen Kirchenvorständen nur noch Vertragsmuster vorlegen, die von vornherein den Ausschluss des Anbaus genveränderter Pflanzen vorsehen. "Wir rechnen nicht damit, dass Kirchenvorstände uns Verträge, die den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zulassen, zur Genehmigung vorlegen werden", erläuterte Honkomp gegenüber Kirche+Leben. Das Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Münster begrüßte die Entscheidung des Generalvikariats: "Tiere und Pflanzen sind Teil der Schöpfung und keine Erfindung. Deshalb müssen Patente auf Tiere und Pflanzen generell verboten werden. Wir können nicht zulassen, dass wenige Großkonzerne eines Tags darüber entscheiden, was gezüchtet wird", sagte Ise Kamp, Geschäftsführerin der diözesanen Laienvertretung. Die Kirche leiste so im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen wichtigen Beitrag, der sich gegen die gentechnische Veränderung von Saatzucht und ihre Vermarktung richte. Signalwirkung Im Frühjahr 2009 hatten die Delegierten der Vollversammlung mit großer Mehrheit einen von der Katholischen Frauengemeinschaft und der Katholischen Landfrauen-Bewegung (KLFB) eingebrachten Antrag verabschiedet, in dem es heißt, "dass in den kirchlichen Musterpachtverträgen des Bistums Münster ein Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen eingefügt wird, analog zum Verbot des Aufbringens von Klärschlamm". Im Sinn der Anwendung des Vorsorgeprinzips und der Signalwirkung sei ein Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Kirchenland "dringend geboten", heißt es in dem Beschluss. Freude daher auch bei der Landfrauenbewegung: "Beharrlichkeit zahlt sich aus", sagte Margret Sundrum aus Rosendahl-Holtwick, Sprecherin der KLFB im Bistum Münster. "Seit mehr als 15 Jahren setzen wir uns in der KLFB mit dem Thema Gentechnik in der Landwirtschaft auseinander und sind in langen Gesprächen zur Einsicht gekommen, dass die so genannte grüne Gentechnik abzulehnen ist." In einer Mitteilung schreibt der Verband dazu: "Auf dem Weg zur Bewahrung von Gottes guter Schöpfung sind wir einen großen Schritt weitergekommen."