S. 27: "BRENNPUNKT: GENTECHNIK BEI LEBENS- UND FUTTERMITTELN
Das Thema Gentechnik verunsichert viele Verbraucher. Generell dürfen gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel in der EU nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie nach einer umfassenden Sicherheitsbewertung zugelassen wurden. Weiterhin gelten bestimmte Kennzeichnungspflichten. Enthält ein Lebensmittel mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile, muss dies gekennzeichnet werden.
Unklar für den Verbraucher bleibt bei dieser Regelung: Was ist mit Produkten, auf denen nichts steht? Enthalten diese nun 0,8 Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile oder gar keine? Und was ist mit Produkten von Tieren, die gentechnisch verändertes Futter bekommen haben? Das als Tierfutter aus Nord- und Südamerika importierte Soja etwa ist zu über 90 Prozent gentechnisch verändert. Doch gekennzeichnet werden müssen Milch, Fleisch oder Eier von Tieren, die dieses Soja fressen, nach dem EU-Recht nicht. Denn in den Produkten selbst ist nichts nachweisbar. Um mehr Klarheit für die Verbraucher zu schaffen, hat die Bundesregierung 2009 das „Ohne Gentechnik“-Siegel eingeführt. Bei so gekennzeichneten Lebensmitteln gelten hinsichtlich der Gentechnikfreiheit besonders strenge Vorgaben. Produkte tierischen Ursprungs, die das Siegel tragen, stammen ausschließlich von Tieren, die für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum nicht mit als „gentechnisch verändert“ gekennzeichneten Futtermitteln gefüttert wurden. Die Bundesregierung setzt sich für eine EU-weite, verpflichtende Prozesskennzeichnung ein, mit der Verbraucher informiert werden, wenn bei der Fütterung der Tiere gentechnisch veränderte Futtermittel verwendet wurden oder im Lebens- bzw. Futtermittel Zusatzstoffe oder Enzyme enthalten sind, die mit Hilfe gentechnischer Methoden hergestellt wurden."